Redaktionelle Transparenz · Stand 21.08.2026
Quellen vor Geschwindigkeit.
Hype Welle darf Trends schnell erklären, aber nicht durch erfundene Reichweiten, automatische Zusammenfassungen ohne Kontrolle oder unklare Werbung künstlich größer machen.
Menschliche redaktionelle Kontrolle
Texte, die die Öffentlichkeit über aktuelle oder sonstige Themen von öffentlichem Interesse informieren, werden vor Veröffentlichung menschlich geprüft. Quellen, Datumsangaben, Unsicherheiten und Schlussfolgerungen werden getrennt betrachtet. Hype Welle trägt redaktionelle Verantwortung für veröffentlichte Inhalte und übernimmt KI-Ausgaben nicht ungeprüft.
KI-Unterstützung
KI-Werkzeuge können bei Rechercheplanung, Strukturierung, Sprachbearbeitung oder technischer Produktion assistieren. Sie gelten nicht als Quelle. Tatsachenbehauptungen müssen auf nachvollziehbare externe Quellen oder dokumentierte Primärdaten zurückführbar sein.
Synthetische Bilder, Audio und Video
Wenn KI-generierte oder manipulierte Medien reale Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse in einer Weise darstellen, die fälschlich echt wirken könnte, wird der künstliche oder manipulierte Ursprung klar und wahrnehmbar offengelegt. Offensichtlich grafische/abstrakte Illustrationen werden nicht als dokumentarische Aufnahme ausgegeben.
Momentum und Viralität
Hype Welle veröffentlicht keine erfundenen Viral-Zahlen, View-Schätzungen oder Rankings. Der Trend Radar nutzt qualitative Zustände wie „vor Release“, „frisch veröffentlicht“, „Termin bestätigt“ und „beobachten“. Wenn Reichweitenzahlen vorkommen, müssen Quelle, Messzeitpunkt und Bezugsgröße dokumentiert sein.
Werbung und Affiliate
Kommerzielle Links werden redaktionell getrennt, sichtbar als Anzeige/Partnerlink gekennzeichnet und technisch mit rel="sponsored nofollow" behandelt. Eine Provision ist kein Bewertungskriterium.
Rechtsrahmen
Die Redaktion prüft insbesondere die Informations- und Sorgfaltspflichten des Medienstaatsvertrags sowie die seit 2. August 2026 anwendbaren Transparenzpflichten des EU AI Act. Die konkrete Anbieter-/Verantwortlichenkennzeichnung wird im Impressum geführt und muss mit den verifizierten Unternehmensdaten übereinstimmen.